Instrumente befinden sich in regelmäßigem Gebrauch, werden öfter oder gelegentlich transportiert oder bei Veranstaltungen auf der Bühne gespielt. Dabei kann immer mal etwas passieren. Mal sind es kleinere, mal größere Schäden. Manchmal ist ein Schaden am Instrument oder Bogen schockierend, wenn ein Teil zu Bruch gegangen, oder ein schlimmer Riss entstanden ist. Die gute Nachricht: es lässt sich nahezu alles reparieren!

Hier haben wir für Sie ein paar nützliche Informationen zum Thema ‘Instrumenten-Versicherung’ zusammengestellt. Es gibt verschiedene Versicherungsunternehmen bzw Versicherungsmakler, die sich auf das Versichern von Musikinstrumenten spezialisiert haben. Die Konditionen und Bedingungen sind bei allen Versicherern recht ähnlich und hängen hauptsächlich von der Art des Instrumentes ab. In vielen Fällen können Instrumente über eine bestehende Hausratversicherung mitversichert werden, oder diese kann entsprechend erweitert werden. Das ist in der Regel günstiger im Jahresbeitrag als eine reine Instrumentenversicherung aber evtl im Leistungsumfang eingeschränkt.

Wenn ein größerer Schaden an Ihrem versicherten Instrument aufgetreten ist hier ein paar Tipps die für eine erfolgreiche Abwicklung wichtig sind:

  • Eine möglichst Zeitnahe Hergangsbeschreibung mit allem was über den Eintritt des Schadens bekannt ist.
  • Bilder des Schadens: einmal als Gesamtansicht, auf der das Instrument komplett zu sehen ist. Detailbilder des Schadens in 1 bis 3 Ansichten.
  • Kostenvoranschlag vom Geigenbauer erstellen lassen.
  • Alle Unterlagen der Versicherung einreichen.
  • Nach Prüfung gibt die Versicherung den Schaden in der Regel frei und die Reparatur kann erfolgen.
  • Nach der Reparatur kann die Rechnung eingereicht werden. Je nach Versicherung zahlt diese den Betrag an den Geschädigten oder direkt der Werkstatt aus.

Bei kleineren Schäden unter 200 Euro kann in vielen Fällen nach der Schadensmeldung direkt die Rechnung eingereicht werden, ohne dass weiterer Aufwand nötig ist.

Wenn die Reparaturkosten den Wert eines Instrumentes übersteigen liegt ein Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt dann den versicherten Wert des Instrumentes aus. Der Wert muss meistens durch den Geigenbauer nochmal bestätigt werden. Nach der Auszahlung gehört das Instrument rechtlich gesehen der Versicherung und muss auf Verlangen der Versicherung zugeschickt werden.

Bei Verlust des Instrumentes durch Diebstahl oder Liegenlassen sollte dies sobald wie möglich der Polizei gemeldet werden. Auch die Fundbüros in der Umgebung sollten verständigt werden. Sollte das Instrument nicht aufgefunden werden, wird die Polizei nach ca 3 Monaten eine Mitteilung machen, dass die Suche nach dem Instrument ergebnislos verlief und eingestellt wird. Nachdem die Versicherung die Bestätigung erhalten hat, wird der versicherte Wert ausgezahlt.

Wir sind Ihnen gerne bei der Abwicklung mit der Versicherung behilflich